Flyer-Serie Mindestlohn, DGB Jugend

Auftraggeber
DGB Jugend
In Zusammenarbeit mit
Junipakt
Kategorie
Print
Auszug

Der Mindestlohn gilt nicht für jedes Praktikum! Der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro pro Stunde gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten. Doch leider hat der Gesetzgeber gegen den Widerstand der Gewerkschaftsjugend eine Reihe von Ausnahmen und Sonderregelungen festgelegt.

So haben zum Beispiel nicht alle jungen Menschen, die ein Praktikum leisten, ein Anrecht auf den Mindestlohn.

Wir als DGB-Jugend waren strikt dagegen, dass nicht für jedes Praktikum ein Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro gesetzlich vorgeschrieben ist. Und wir setzen uns auch in Zukunft dafür ein, dass Ausnahmen vom Mindestlohn abgeschafft werden!

„Mindestlohn – Was du wissen musst“

Auftrag:

Zwischen Frühjahr und Sommer 2015 konzipierten wir im Auftrag der DGB Jugend einen Informations-Flyer zum Mindestlohn für junge Menschen in der Ausbildung. Die Serie umfasste drei Varianten mit zugeschnittenen Bildmotiven und Texten für Auszubildende, Studierende und Praktikanten, klärte über die jeweils geltenden Ausnahmen beim Mindestlohn auf und nannte geeignete Beratungsstellen.

Mit unserem Netzwerk Junipakt übernahmen wir auch bei diesem Medium die komplette Produktion von der inhaltlichen Arbeit über das Layout bis zum Druck. Das Ergebnis waren drei Leporello-Flyer mit jeweils sechs Seiten im Format DIN lang.

Die DGB Jugend begleitete damit die Einführung des Mindestlohns und verdeutlichte ihre kritische Position zu den geltenden Ausnahmen, die Flyer wurden vor allem an Berufsschulen, Hochschulen und Universitäten verteilt.